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Bienenzuchtverein Bergisch Gladbach

Was ist artgerechte (Bienen)haltung?

Was ist artgerechte (Bienen)haltung?

Artgerechte Haltung

zitiert aus https://de.wikipedia.org/wiki/Artgerechte_Haltung

Artgerechte Haltung bezeichnet Formen der Tierhaltung, bei denen an die ursprünglich natürlichen Lebensbedingungen der Tiere erinnert wird und auf bestimmte angeborenen Verhaltensweisen der Tiere Rücksicht genommen wird. So werden einige artspezifische Bedürfnisse der Tiere stärker berücksichtigt als bei der Massentierhaltung.

Kriterien für artgerechte Haltung

Es existiert keine geschützte Definition des Begriffs „artgerechte Haltung“ und somit auch keine einheitliche Sammlung an Eigenschaften. Häufig genannte Kriterien sind:

  • ein ausreichendes Platzangebot für jedes Tier, welches auch Rückzugsmöglichkeiten und weit reichenden Auslauf bietet
  • voneinander getrennte Bereiche für Fressen, Defäkieren und Liegen
  • ein der Tierart bestmöglich angepasstes Stallklima und ein Futterangebot, wie es das Tier auch im natürlichen Umfeld vorfinden würde, welches also seiner spezifischen Ernährungsphysiologie entspricht
  • zusätzliche Beschäftigungs- und Pflegemöglichkeiten wie Massagegeräte, die durch die Tiere selbständig ausgelöst und genutzt werden können, um nicht mehr vorhandene Möglichkeiten beispielsweise des Schabens an Bäumen in freier Natur zu substituieren
  • eine dem Sozialverhalten der Tiere entsprechende Größe der gehaltenen Tiergruppe
  • eine an das Sehvermögen der Tiere angepasste Beleuchtung

Des Weiteren sollte auch bei der Tötung der Tiere möglichst deren Würde nicht herabgesetzt und diese als Lebewesen respektiert werden. Die Klärung, ob und unter welchen Umständen eine Tötung mit Würde überhaupt möglich ist, ist Bestandteil der Tierethik und beispielsweise Bestandteil des luxemburgischen Tierschutzgesetzes.

Gemäß dem Tierschutzgesetz der Schweiz sollen durch tiergerechte Stalleinrichtungen haltungsbedingte Schäden und Krankheiten vermieden und das Wohlbefinden der Tiere gefördert werden. Deshalb benötigen serienmäßig hergestellte Schweizer Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme eine amtliche Bewilligung.

 

 

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